Aufgrund von Änderungen von Vorgaben seitens EU, aber auch aufgrund der Erfahrungen der letzten Monate, soll das Erneuerbaren Ausbau Gesetz neuerlich (zum vierten Mal) novelliert werden.
Dazu liegt ein Antrag seitens Grüne und ÖVP vor. Es handelt sich um eine Gesetzesnovelle, welche eine 2/3 Mehrheit im Nationalrat benötigt. Erst mit Beschluss im Nationalrat sind die Änderungen garantiert.
Folgende Punkte sollen im EAG, im Bereich der Photovoltaik- und Speicherförderung, angepasst werden:
• Der Beginn der Arbeiten soll auch für gewerbliche Anlagen bereits vor der Antragstellung ermöglicht werden, ohne den Anspruch auf eine spätere Förderung zu verlieren.
• Bei innovativen PV-Anlagen soll die Förderhöchstgrenze auf 45 % der Investitionskosten gehoben werden (anstatt bisher 30 %).
• Erweiterung der Berechnungsmethodik des Marktpreises für eingespeisten Strom bei der OeMAG.
Für die tatsächliche Anpassung des EAG braucht es die 2/3 Mehrheit im Nationalrat. Der Nationalrat tagt am 13. und 14. Dezember wieder. Erst danach können die geplanten Änderungen tatsächlich übernommen werden. Wir sind gespannt.....