Info | Beschluss Umsatzsteuergesetz

Ende November 2023 wurde die Änderung des Umsatzsteuergesetzes, betreffend die Senkung der Ust. auf PV-Anlagen, im Nationalrat beschlossen. Nach 2 Wochen muss dieser Beschluss noch formal ebenso vom Bundesrat akzeptiert werden.
Dem ursprünglich vorgelegten Entwurf wurde in der Sitzung von den Koalitionsparteien ein Abänderungsantrag eingebracht, in dem nun festgehalten wird, dass die vorübergehende Umsatzsteuerbefreiung von kleinen Photovoltaikanlagen auf Privathäusern bzw. öffentlichen Gebäuden nur solche Anlagen betrifft, die auf einem Hausdach oder einem nahestehenden Gebäude wie einer bestehenden Garage oder einem Schuppen – nicht jedoch auf einer freien Fläche – installiert werden. Außerdem wird die Steuerbefreiung auch nicht für Anlagen gelten, für die ein Antrag auf Investitionszuschuss nach dem EAG eingebracht wurde.
Der Rest der Gesetzesänderung ist gleich zum Entwurf geblieben.