Unabhängigkeit von den Energielobbys und das gute Gefühl die Umwelt zu schonen sind unschlagbare Argumente. Die Module werden immer günstiger, die Leistung wird auch bei schwachem Licht immer besser. 

Mit 25 bis 35 m² bedeckter Fläche wird ein durchschnittlicher Haushalt zur Gänze versorgt. Natürlich ist zu berücksichtigen, dass tagsüber eine Überproduktion ins Netz gespeist wird und am Abend aus dem Netz Ressourcen entnommen werden müssen. 

Dennoch ist von einer Amortisierung innerhalb von ca. 6 bis 10 Jahren zu rechnen – und dann geht’s ans Verdienen. 

Viele Fragen sind zu klären, um die effizienteste Lösung zu entwickeln. Gerne kommt Hr. Wimmer zu einem unverbindlichen Beratungsgespräch zu Ihnen. Wir haben in den letzten Monaten eine enorm hohe Anzahl an PV Anlagen realisiert und haben den aufgestauten "Rückstand" fast aufgeholt.

Wir unterstützen Sie, bzw. übernehmen auch gerne für Sie die Abwicklung einer möglichen Förderung.

 

Die MwSt.-Senkung auf 0% für die Investition in eine PV-Anlage gilt, wenn die PV-Anlage

  • eine Leistung von nicht mehr als 35 kWp erreicht, und
  • auf einem Gebäude oder in der Nähe des Gebäudes (auf Gebäude oder Bauwerk des selben Grundstücks, bspw. bestehende Garage, Gartenschuppen oder Zaun), angebracht wird, das
    • dem Wohnzweck dient, oder
    • von Körperschaften öffentlichen Rechts genutzt wird, oder
    • von Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen, die gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken dienen, genutzt wird, und
  • keine Förderung über das EAG umgesetzt wurde (bzw. kein offenes Förderansuchen besteht).

Die MwSt.-Senkung ist zeitlich von 1.1.2024 bis 31.12.2025 begrenzt.

Grundlage ist eine entsprechende Novelle des Umsatzsteuergesetzes. In §28 Abs. 62 des Umsatzsteuergesetzes werden die Details geregelt.

Links und Downloads zur MwSt. Senkung:

Hier geht es zum Umsatzsteuergesetz: RIS – Umsatzsteuergesetz 1994

Die öffentlichen Info-Webseiten finden Sie unter:

Bundesministerium für Finanzen: Steuersatz für Photovoltaikmodule (bmf.gv.at)

Bundesministerium für Klimaschutz: Alles neu bei PV-Anlagen: So sieht die Förderung ab 2024

 

Die EAG-Investitionsförderung ist beschlossen und gültig.

•    Investitionsförderung - Fördercalls:
o    15.04.2024 - 29.04.2024
o    12.06.2024 - 26.06.2024
o    07.10.2024 - 21.10.2024

Fördersätze
•    Investitionsförderung:
o    Kat. A: 195 Euro/kWp
o    Kat. B: 185 Eruo/kWp
o    Kat. C: 150 Euro/kWp (maximal)
o    Kat. D: 140 Euro/kWp (maximal)
o    Stromspeicher: 200 Euro/kWh

Zur Novelle der EAG-InvestitionszuschüsseVO

 

Unter nachstehenden Links finden Sie zusätzliche mögliche Förderstellen für Ihr Vorhaben:

Für Private

Für Betriebe

Für Gemeinden

Für Landwirtschaft

•    Förderhomepage: www.klimafonds.gv.at/call/lw/

Die Möglichkeit einer raschen Grobanalyse mittels Flugdrohne mit integrierter Wärmebildkamera erleichtert die Arbeit bei der Fehlersuche an Photovoltaik Anlagen. Ohne aufwendiger Einzelvermessungen von PV Modulen ist es uns nun möglich verdeckte Fehler zu erkennen. Sowohl fehlerhafte Strangdioden oder sogenannte Hotspots einzelner Waver können einfach geortet werden. Gerne überprüfen wir auch Ihre Anlage mittels neuester Technologie - Bitte kontaktieren Sie uns.

640 × 512 px Wärmebildkamera
48MP RGB-Kamera
32× Digitalzoom

Ihr Ansprechpartner in Sachen Infrarot Wärmebild Drohnen Fluginspektion: Hr. Aicher Marcus

Tel.: 07247 50360 - 16